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Abnahme von Handwerkerleistungen • VOB oder BGB
Mit der BAUHERREN-BAUBETREUUNG
ist alles im Lot.
 
 
 
 
Ich biete Ihnen:
Unterstützung und Durchführung von Abnahmen
für Handwerkerleistungen
 

Ein Beispiel:
Sie haben die Handwerkerleistungen selbst vergeben und auch die Bauleitung persönlich übernommen. Der Aufwand ist jetzt doch größer als erwartet oder Sie haben eine Firma "xy" mit dem Neu- verputzen Ihres Hauses beauftragt. Die Firma ist fast fertig und stellt schon mal die Schlussrechnung. Die Rechnung erscheint Ihnen unklar und zu teuer, Teilleistungen entsprechen qualitativ nicht Ihren Erwartungen? Sie benötigen unabhängigen, fachlichen Rat und Unterstützung bei der Abnahme und der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Unterstützung und Durchführung von Mängelbeseitigungen
und/oder entsprechenden Vorleistungen
 

Ein Beispiel:
Sie ärgern sich über mangelhaft erbrachte Handwerkerleistungen und benötigen fachlichen Rat und Unterstützung bei der Mängelbeseitigung.

Vielleicht haben Sie ein ganz anderes Problem mit Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrer Immobilie. Mit Sicherheit finden wir gemeinsam eine Lösung.
© 2005 Fischer Bauherren-Baubetreuung